Monatlicher Höchstbetrag
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € im Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen und werden nicht ausgezahlt.
Kooperation: KuraPaket
Handschuhe, Desinfektion, Schutzmasken und mehr: Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 können Sie jeden Monat eine Box mit Hilfsmitteln erhalten, wenn Sie zu Hause versorgt werden. Beantragt wird sie bei Ihrer Pflegekasse; sie entscheidet über die Bewilligung und übernimmt die Kosten bis zu 42 € im Monat.
Kooperation
Wer einen anerkannten Pflegegrad (1–5) hat und zu Hause versorgt wird, hat nach § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € im Monat.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € im Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen und werden nicht ausgezahlt.
Die Box kommt jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Geliefert wird sie von KuraPaket, nicht von Emir Care.
Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt. KuraPaket unterstützt Sie dabei; über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden (nicht in vollstationärer Pflege). Der Anspruch ist bei der Pflegekasse zu beantragen; über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse – bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung.
Produkte der Produktgruppe 54 (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel). Die konkrete Zusammenstellung wählen Sie selbst; sie kann variieren.
KuraPaket braucht dafür: Name, Geburtsdatum, Pflegekasse, Versichertennummer und Ihren Pflegegrad.
Werbehinweis: Die Pflegebox ist ein Angebot von KuraPaket, nicht von Emir Care. Für Bestellungen über diesen Link erhalten wir eine Provision.
Lieber gemeinsam? Rufen Sie uns an – wir gehen das Formular mit Ihnen durch.
Die 42 € gehen nicht von Ihren 131 € ab. Das sind zwei verschiedene Töpfe.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI sind zwei getrennte Ansprüche und werden getrennt abgerechnet. Wenn Sie eine Pflegebox bestellen, bleiben Ihnen die 131 € im Monat für Alltagshilfe vollständig erhalten – Sie verlieren dadurch keine einzige Stunde Unterstützung.
Dann lohnt sich der Antrag doppelt: Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € im Monat für Alltagshilfe zu und zusätzlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel. Wir sagen Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, wie der Antrag läuft.
Rufen Sie uns an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.