Haushalt
Wohnung reinigen, Wäsche versorgen, Mahlzeiten zubereiten, Vorräte prüfen oder gemeinsam einkaufen: Sie bestimmen, welche Aufgaben Ihnen Kraft abnehmen.
Pflegegrad 1
In Wiesbaden können Sie bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für anerkannte Alltagshilfe einsetzen. Emir Care unterstützt Sie im Haushalt, bei Wegen, mit Gesellschaft und bei kleinen Aufgaben rund um Ihr Zuhause. Die Abrechnung ist direkt mit Ihrer Pflegekasse möglich.

Ihre Ansprüche
Pflegegrad 1 eröffnet mehrere klar getrennte Leistungen. Für Alltagshilfe ist vor allem der Entlastungsbetrag wichtig.
131 € monatlich
Das entspricht 1572 € im Jahr. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützung im Alltag verwendet.
§ 45b SGB XI
131 € monatlich oder 1572 € im Jahr für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag wird nicht als Geldleistung ausgezahlt. Er wird gegen Rechnung erstattet oder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Bis zu 42 € monatlich können für vorgesehene Verbrauchsprodukte genutzt werden. Dieser Anspruch ist ein anderer Topf als der Entlastungsbetrag. Die beiden Beträge werden nicht addiert und nicht für denselben Zweck eingesetzt.
§ 7a SGB XI
Sie können eine Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse nutzen. Dort erhalten Sie Informationen zu den Leistungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Für Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Pflegekasse prüft den jeweiligen Antrag.
§ 40 SGB XI
Auch für ein Hausnotrufsystem kommt ein Zuschuss als Pflegehilfsmittel infrage. Die Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.
Quellen: § 45b SGB XI bei gesetze-im-internet.de und § 40 SGB XI bei gesetze-im-internet.de.
Klare Abgrenzung
Einige Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2. Für Ihre Planung ist wichtig, diese Grenzen zu kennen.
Der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt. Bei Pflegegrad 1 ist er die zentrale monatliche Leistung für anerkannte Unterstützung im Alltag. Die hier fehlenden Ansprüche dürfen deshalb nicht als zusätzliches Budget eingeplant werden. Maßgeblich für Ihre Planung ist der aktuelle Bescheid der Pflegekasse.
Kein Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Diese monatliche Geldleistung steht bei Pflegegrad 1 nicht zu.
Keine Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Auch dieser Anspruch setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Keine 40-%-Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Die Umwandlung nutzt einen Teil der Pflegesachleistung. Weil es diese bei Pflegegrad 1 nicht gibt, kann auch nichts umgewandelt werden.
Keine Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Seit dem gemeinsamen Jahresbetrag vom 1. Juli 2025 besteht dieser Anspruch bei Pflegegrad 1 nicht; er gilt für Pflegegrad 2 bis 5.
Konkrete Alltagshilfe
Entscheidend ist, was Ihren Alltag zu Hause spürbar erleichtert. Sie vereinbaren mit Emir Care die Aufgaben, die zu Ihrer Situation passen.
Wohnung reinigen, Wäsche versorgen, Mahlzeiten zubereiten, Vorräte prüfen oder gemeinsam einkaufen: Sie bestimmen, welche Aufgaben Ihnen Kraft abnehmen.
Eine vertraute Begleitung kann bei Arztterminen, Behördengängen, Einkäufen, Spaziergängen oder Besuchen an Ihrer Seite bleiben.
Gespräche, Spiele, Vorlesen, feste Tagespunkte und die Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten geben dem Tag Struktur und Angehörigen Zeit für eigene Termine.
Eine Glühbirne wechseln, Pflanzen versorgen, Post ordnen, Botengänge erledigen oder Technik verständlich erklären: Auch kleine Hilfen machen einen Unterschied.
Voraussetzung für die Abrechnung
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn nur für ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Eine privat organisierte Hilfe ohne diese Anerkennung kann nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Emir Care ist in Hessen nach § 45a SGB XI anerkannt. Mit einer Abtretung kann Emir Care die vereinbarte Alltagshilfe im Rahmen Ihres vorhandenen Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen die Rechnung dann nicht zuerst selbst bezahlen und zur Erstattung einreichen.
Der Antragsweg
Für den Antrag brauchen Sie zunächst kein besonderes Formular. Der Weg beginnt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.
Sie stellen den Antrag formlos bei der Pflegekasse Ihrer eigenen Krankenkasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt.
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst. Er begutachtet, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen können.
Die Pflegekasse teilt Ihnen ihre Entscheidung schriftlich mit. Bei Pflegegrad 1 können Sie anschließend den Entlastungsbetrag für ein anerkanntes Angebot einsetzen.
Nicht genutztes Guthaben
Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich über das Kalenderjahr an. Das Restbudget bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Danach verfällt der nicht eingesetzte Betrag.
Wer spät im Jahr mit Alltagshilfe beginnt, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand, bevor Sie Einsätze planen.
In Ihrer Nähe
Emir Care kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie dort, wo Ihr Alltag stattfindet. Unser Einsatzgebiet umfasst ganz Wiesbaden.
Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zur Stadt Wiesbaden und damit zum Land Hessen. Deshalb gilt die hessische Anerkennung von Emir Care auch in diesen beiden Stadtteilen.
Kurz erklärt
Nein. Die 131 € sind keine frei verfügbare Geldleistung. Die Pflegekasse erstattet Kosten gegen die Rechnung eines anerkannten Angebots oder rechnet bei einer Abtretung direkt mit dem Anbieter ab.
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI und Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI beginnen erst ab Pflegegrad 2. Deshalb ist bei Pflegegrad 1 auch die 40-%-Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI nicht möglich.
Ja. Emir Care ist in Hessen nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit kann Alltagshilfe im Rahmen Ihres vorhandenen Entlastungsbetrags mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Es sammelt sich während eines Kalenderjahres an. Restbudget können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt der nicht verbrauchte Betrag.
Nein. Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI gehören zu einem getrennten Topf. Sie vermindern den Entlastungsbetrag nicht und erhöhen ihn auch nicht.
Den formlosen Antrag stellen Sie selbst bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Emir Care kann keinen Pflegegrad beschaffen oder das Verfahren beschleunigen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.