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Pflegegrad 1

Alltagshilfe bei Pflegegrad 1 in Wiesbaden

In Wiesbaden können Sie bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für anerkannte Alltagshilfe einsetzen. Emir Care unterstützt Sie im Haushalt, bei Wegen, mit Gesellschaft und bei kleinen Aufgaben rund um Ihr Zuhause. Die Abrechnung ist direkt mit Ihrer Pflegekasse möglich.

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Ihre Ansprüche

Was Ihnen bei Pflegegrad 1 zusteht

Pflegegrad 1 eröffnet mehrere klar getrennte Leistungen. Für Alltagshilfe ist vor allem der Entlastungsbetrag wichtig.

131 € monatlich

Das entspricht 1572 € im Jahr. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützung im Alltag verwendet.

  • Entlastungsbetrag

    § 45b SGB XI

    131 € monatlich oder 1572 € im Jahr für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag wird nicht als Geldleistung ausgezahlt. Er wird gegen Rechnung erstattet oder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    § 40 Abs. 2 SGB XI

    Bis zu 42 € monatlich können für vorgesehene Verbrauchsprodukte genutzt werden. Dieser Anspruch ist ein anderer Topf als der Entlastungsbetrag. Die beiden Beträge werden nicht addiert und nicht für denselben Zweck eingesetzt.

  • Pflegeberatung

    § 7a SGB XI

    Sie können eine Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse nutzen. Dort erhalten Sie Informationen zu den Leistungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    § 40 Abs. 4 SGB XI

    Für Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Pflegekasse prüft den jeweiligen Antrag.

  • Hausnotrufsystem

    § 40 SGB XI

    Auch für ein Hausnotrufsystem kommt ein Zuschuss als Pflegehilfsmittel infrage. Die Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Quellen: § 45b SGB XI bei gesetze-im-internet.de und § 40 SGB XI bei gesetze-im-internet.de.

Klare Abgrenzung

Was Pflegegrad 1 nicht abdeckt

Einige Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2. Für Ihre Planung ist wichtig, diese Grenzen zu kennen.

Der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt. Bei Pflegegrad 1 ist er die zentrale monatliche Leistung für anerkannte Unterstützung im Alltag. Die hier fehlenden Ansprüche dürfen deshalb nicht als zusätzliches Budget eingeplant werden. Maßgeblich für Ihre Planung ist der aktuelle Bescheid der Pflegekasse.

  • Kein Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Diese monatliche Geldleistung steht bei Pflegegrad 1 nicht zu.

  • Keine Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Auch dieser Anspruch setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

  • Keine 40-%-Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Die Umwandlung nutzt einen Teil der Pflegesachleistung. Weil es diese bei Pflegegrad 1 nicht gibt, kann auch nichts umgewandelt werden.

  • Keine Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Seit dem gemeinsamen Jahresbetrag vom 1. Juli 2025 besteht dieser Anspruch bei Pflegegrad 1 nicht; er gilt für Pflegegrad 2 bis 5.

Konkrete Alltagshilfe

Wofür Sie die 131 € einsetzen können

Entscheidend ist, was Ihren Alltag zu Hause spürbar erleichtert. Sie vereinbaren mit Emir Care die Aufgaben, die zu Ihrer Situation passen.

Haushalt

Wohnung reinigen, Wäsche versorgen, Mahlzeiten zubereiten, Vorräte prüfen oder gemeinsam einkaufen: Sie bestimmen, welche Aufgaben Ihnen Kraft abnehmen.

Haushaltshilfe in Wiesbaden

Wege und Termine

Eine vertraute Begleitung kann bei Arztterminen, Behördengängen, Einkäufen, Spaziergängen oder Besuchen an Ihrer Seite bleiben.

Begleitung im Alltag in Wiesbaden

Zeit und Struktur

Gespräche, Spiele, Vorlesen, feste Tagespunkte und die Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten geben dem Tag Struktur und Angehörigen Zeit für eigene Termine.

Betreuung im Alltag in Wiesbaden

Kleine Aufgaben rund ums Zuhause

Eine Glühbirne wechseln, Pflanzen versorgen, Post ordnen, Botengänge erledigen oder Technik verständlich erklären: Auch kleine Hilfen machen einen Unterschied.

Nachbarschaftshilfe in Wiesbaden

Voraussetzung für die Abrechnung

Warum das Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt sein muss

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn nur für ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Eine privat organisierte Hilfe ohne diese Anerkennung kann nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Emir Care ist in Hessen nach § 45a SGB XI anerkannt. Mit einer Abtretung kann Emir Care die vereinbarte Alltagshilfe im Rahmen Ihres vorhandenen Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen die Rechnung dann nicht zuerst selbst bezahlen und zur Erstattung einreichen.

Der Antragsweg

So kommen Sie zu Pflegegrad 1

Für den Antrag brauchen Sie zunächst kein besonderes Formular. Der Weg beginnt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

  1. 1

    Pflegekasse kontaktieren

    Sie stellen den Antrag formlos bei der Pflegekasse Ihrer eigenen Krankenkasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt.

  2. 2

    Begutachtung abwarten

    Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst. Er begutachtet, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen können.

  3. 3

    Bescheid erhalten

    Die Pflegekasse teilt Ihnen ihre Entscheidung schriftlich mit. Bei Pflegegrad 1 können Sie anschließend den Entlastungsbetrag für ein anerkanntes Angebot einsetzen.

Nicht genutztes Guthaben

Ihr Budget verfällt erst am 30. Juni

Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich über das Kalenderjahr an. Das Restbudget bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Danach verfällt der nicht eingesetzte Betrag.

Wer spät im Jahr mit Alltagshilfe beginnt, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand, bevor Sie Einsätze planen.

In Ihrer Nähe

Alltagshilfe bei Pflegegrad 1 in ganz Wiesbaden

Emir Care kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie dort, wo Ihr Alltag stattfindet. Unser Einsatzgebiet umfasst ganz Wiesbaden.

  • Wiesbaden-Mitte
  • Biebrich
  • Dotzheim
  • Schierstein
  • Sonnenberg
  • Erbenheim
  • Bierstadt
  • Klarenthal
  • Nordenstadt
  • Delkenheim
  • Mainz-Kastel
  • Mainz-Kostheim

Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zur Stadt Wiesbaden und damit zum Land Hessen. Deshalb gilt die hessische Anerkennung von Emir Care auch in diesen beiden Stadtteilen.

Kurz erklärt

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Wird der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ausgezahlt?

Nein. Die 131 € sind keine frei verfügbare Geldleistung. Die Pflegekasse erstattet Kosten gegen die Rechnung eines anerkannten Angebots oder rechnet bei einer Abtretung direkt mit dem Anbieter ab.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI und Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI beginnen erst ab Pflegegrad 2. Deshalb ist bei Pflegegrad 1 auch die 40-%-Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI nicht möglich.

Kann ich den Entlastungsbetrag bei Emir Care einsetzen?

Ja. Emir Care ist in Hessen nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit kann Alltagshilfe im Rahmen Ihres vorhandenen Entlastungsbetrags mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wie lange bleibt nicht genutztes Budget erhalten?

Es sammelt sich während eines Kalenderjahres an. Restbudget können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt der nicht verbrauchte Betrag.

Sind Pflegehilfsmittel im Entlastungsbetrag enthalten?

Nein. Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI gehören zu einem getrennten Topf. Sie vermindern den Entlastungsbetrag nicht und erhöhen ihn auch nicht.

Kann Emir Care den Pflegegrad beantragen?

Den formlosen Antrag stellen Sie selbst bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Emir Care kann keinen Pflegegrad beschaffen oder das Verfahren beschleunigen.

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