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Unsere Leistungen

Nachbar­schafts­hilfe in Wiesbaden – kleine Hilfen, große Wirkung

Eine Glühbirne, die niemand wechselt. Ein Beet, das überwächst. Ein Handy, das keiner erklärt. Wir übernehmen die kleinen Dinge, die im Alltag den Unterschied machen – anerkannt nach § 45a SGB XI und über Ihre Pflegekasse abrechenbar.

Alltagshelfer von Emir Care topft gemeinsam mit einem Rollstuhlnutzer und einer Seniorin Kräuter am Hochbeet um

Konkret im Alltag

Was wir für Sie tun

Einzeln betrachtet Kleinigkeiten. Zusammen genommen das, was ein Zuhause funktionieren lässt.

  • Kleine Reparaturen: Glühbirne wechseln, Bild aufhängen, Regal befestigen
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Unkraut jäten, Beete und Hochbeete versorgen
  • Balkonkästen und Zimmerpflanzen gießen und umtopfen
  • Post holen, sortieren und Unterlagen ablegen
  • Hilfe mit Technik: Handy, Tablet, Fernseher und Router verständlich erklärt
  • Botengänge: Pakete abgeben, Rezepte abholen, Sachen zur Reinigung bringen
  • Kurzzeitige Versorgung von Haustieren, zum Beispiel Gassi gehen
  • Müll und Altpapier wegbringen, Tonnen an die Straße stellen
  • Saisonale Hilfen: Laub kehren, Winterdienst vor der Haustür, Blumen setzen
  • Schweres tragen: Getränkekisten, Einkäufe, Umräumen in Keller und Schrank

Für Sie da

Für wen ist das gedacht?

Nachbarschaftshilfe ist für alle da, denen im Alltag nur an einzelnen Stellen etwas fehlt.

Ältere Menschen, die vieles selbst machen

Hilfe genau dort, wo sie fehlt

  • Nur das, was nicht mehr allein geht
  • Selbstständigkeit bleibt erhalten

Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit

Auch nach Krankheit oder Unfall

  • Kein Steigen auf Leitern oder Stühle mehr nötig
  • Schweres und Sperriges übernehmen wir

Angehörige, die weiter weg wohnen

Jemand ist vor Ort

  • Kleine Aufgaben warten nicht bis zum nächsten Besuch
  • Sie wissen, dass zu Hause alles läuft

Kosten & Finanzierung

So übernimmt die Pflegekasse die Kosten

Als nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € im Monat zu (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) – oft sogar mehr. Sie gehen nicht in Vorleistung.

Alle Möglichkeiten der Kostenübernahme

Anerkannt nach § 45a SGB XI · Hessen

131 €

pro Monat · ab Pflegegrad 1

Die Pflegekasse stellt Ihnen jeden Monat 131 € für Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

Alle Möglichkeiten der Kostenübernahme

Klare Grenzen

Kein Pflegedienst – und das ist gut so

Emir Care ist bewusst kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine medizinische oder körperbezogene Pflege. Unsere Stärke ist der Alltag: alles, was das Leben zu Hause leichter macht. Für medizinische Pflege arbeiten Sie einfach parallel mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl – beides ergänzt sich.

Selbst aktiv werden

Nachbar­schafts­hilfe in Hessen ist gesetzlich geregelt

Nachbarschaftshilfe in Hessen ist gesetzlich geregelt (Pflegeunterstützungsverordnung). Auch als Einzelperson können Sie sich als Nachbarschaftshelfer:in anerkennen lassen – wir erklären Ihnen gern, wie das geht.

Nachbarschaftshelfer:in werden

Vor Ort in Wiesbaden

In diesen Stadtteilen sind wir für Sie da

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in ganz Wiesbaden mit allen Stadtteilen und in der näheren Umgebung.

  • Wiesbaden-Mitte
  • Biebrich
  • Dotzheim
  • Schierstein
  • Sonnenberg
  • Erbenheim
  • Bierstadt
  • Klarenthal
  • Nordenstadt
  • Delkenheim
  • Mainz-Kastel
  • Mainz-Kostheim

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir prüfen gern, ob wir auch bei Ihnen tätig werden können.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Nachbar­schafts­hilfe

Was kostet mich die Nachbarschaftshilfe?

Für die meisten unserer Kundinnen und Kunden entstehen keine eigenen Kosten. Ab Pflegegrad 1 stellt Ihnen die Pflegekasse jeden Monat 131 € als Entlastungsbetrag zur Verfügung (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Erstgespräch ist immer kostenlos.

Kann ich nicht genutzte Beträge rückwirkend einsetzen?

Ja. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich über das Kalenderjahr an. Das angesparte Guthaben können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen, danach verfällt es. Wer erst im Laufe des Jahres startet, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget.

Ich habe noch keinen Pflegegrad – was nun?

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse; ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt. Schon Pflegegrad 1 reicht für den Entlastungsbetrag aus. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten – und selbstverständlich können Sie unsere Hilfe auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen.

Für wen ist Ihr Angebot gedacht?

Für Menschen jeden Alters. Ältere Menschen sind unser Schwerpunkt, aber wir helfen genauso nach Krankheit, Unfall oder Operation, bei einer Behinderung oder wenn pflegende Angehörige Entlastung brauchen – dauerhaft oder nur für eine bestimmte Zeit.

In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?

Wir sind in ganz Wiesbaden für Sie da – von Biebrich und Schierstein über Dotzheim und Klarenthal bis Sonnenberg, Erbenheim, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Auch in der näheren Umgebung sind wir unterwegs. Fragen Sie gern nach, ob Ihr Ort dabei ist.

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Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.