Ältere Menschen, die vieles selbst machen
Hilfe genau dort, wo sie fehlt
- Nur das, was nicht mehr allein geht
- Selbstständigkeit bleibt erhalten
Unsere Leistungen
Eine Glühbirne, die niemand wechselt. Ein Beet, das überwächst. Ein Handy, das keiner erklärt. Wir übernehmen die kleinen Dinge, die im Alltag den Unterschied machen – anerkannt nach § 45a SGB XI und über Ihre Pflegekasse abrechenbar.

Konkret im Alltag
Einzeln betrachtet Kleinigkeiten. Zusammen genommen das, was ein Zuhause funktionieren lässt.
Für Sie da
Nachbarschaftshilfe ist für alle da, denen im Alltag nur an einzelnen Stellen etwas fehlt.
Hilfe genau dort, wo sie fehlt
Auch nach Krankheit oder Unfall
Jemand ist vor Ort
Kosten & Finanzierung
Als nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € im Monat zu (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) – oft sogar mehr. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Alle Möglichkeiten der Kostenübernahme
131 €
pro Monat · ab Pflegegrad 1
Die Pflegekasse stellt Ihnen jeden Monat 131 € für Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.
Alle Möglichkeiten der KostenübernahmeKlare Grenzen
Emir Care ist bewusst kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine medizinische oder körperbezogene Pflege. Unsere Stärke ist der Alltag: alles, was das Leben zu Hause leichter macht. Für medizinische Pflege arbeiten Sie einfach parallel mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl – beides ergänzt sich.
Selbst aktiv werden
Nachbarschaftshilfe in Hessen ist gesetzlich geregelt (Pflegeunterstützungsverordnung). Auch als Einzelperson können Sie sich als Nachbarschaftshelfer:in anerkennen lassen – wir erklären Ihnen gern, wie das geht.
Vor Ort in Wiesbaden
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in ganz Wiesbaden mit allen Stadtteilen und in der näheren Umgebung.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir prüfen gern, ob wir auch bei Ihnen tätig werden können.
Gut zu wissen
Für die meisten unserer Kundinnen und Kunden entstehen keine eigenen Kosten. Ab Pflegegrad 1 stellt Ihnen die Pflegekasse jeden Monat 131 € als Entlastungsbetrag zur Verfügung (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Erstgespräch ist immer kostenlos.
Ja. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich über das Kalenderjahr an. Das angesparte Guthaben können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen, danach verfällt es. Wer erst im Laufe des Jahres startet, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget.
Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse; ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt. Schon Pflegegrad 1 reicht für den Entlastungsbetrag aus. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten – und selbstverständlich können Sie unsere Hilfe auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen.
Für Menschen jeden Alters. Ältere Menschen sind unser Schwerpunkt, aber wir helfen genauso nach Krankheit, Unfall oder Operation, bei einer Behinderung oder wenn pflegende Angehörige Entlastung brauchen – dauerhaft oder nur für eine bestimmte Zeit.
Wir sind in ganz Wiesbaden für Sie da – von Biebrich und Schierstein über Dotzheim und Klarenthal bis Sonnenberg, Erbenheim, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Auch in der näheren Umgebung sind wir unterwegs. Fragen Sie gern nach, ob Ihr Ort dabei ist.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.