Ihre Kasse ist nicht dabei? Das ändert nichts – die Abrechnung ist bei jeder gesetzlichen Pflegekasse möglich. Die genannten Kassen sind nur Beispiele.
Privat pflegepflichtversichert oder beihilfeberechtigt?
Ihr Anspruch besteht in gleicher Höhe. Sie reichen unsere Rechnung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen ein – und, wenn Sie beihilfeberechtigt sind, anteilig bei Ihrer Beihilfestelle.
Die Direktabrechnung setzt eine Abtretungserklärung voraus, die Ihre Pflegekasse akzeptiert. Ist das im Einzelfall nicht möglich, reichen Sie unsere Rechnung selbst ein und erhalten den Betrag nach § 45b SGB XI erstattet.
Die genannten Krankenkassen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung dient allein der Information über Abrechnungsmöglichkeiten. Es besteht keine Kooperation, Partnerschaft oder Empfehlungsbeziehung mit den genannten Pflegekassen.