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Kosten & Finanzierung

Ent­lastungs­betrag 2026: 131 € im Monat – so nutzen Sie Ihr Geld

Die meisten unserer Kundinnen und Kunden zahlen nichts dazu. Hier erklären wir in einfachen Worten, welche Gelder Ihnen zustehen und wie die Abrechnung funktioniert.

Kaffeetasse, Brille und Papiere auf einem Küchentisch

Ihr Anspruch

Ihr Anspruch: 131 €

pro Monat, ab Pflegegrad 1 – für alle, die zu Hause leben. (§ 45b SGB XI, Stand 2026)

Das sind 1.572 € im Jahr

Ohne Papierkram

So einfach geht die Abrechnung

Drei Schritte – mehr müssen Sie nicht tun. Um alles Weitere kümmern wir uns.

  1. 1

    Anrufen und Anspruch prüfen

    Sie rufen uns an – wir prüfen gemeinsam Ihren Anspruch.

    • Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
    • Wir schauen gemeinsam, welche Beträge Ihnen zustehen
  2. 2

    Einmal unterschreiben

    Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung.

    • Ein Formular für Ihre Pflegekasse
    • Damit darf die Pflegekasse direkt an uns zahlen
  3. 3

    Wir rechnen ab

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

    • Kein Auslegen und kein Warten auf eine Erstattung
    • Sie reichen keine Belege bei der Pflegekasse ein

Ihre Pflegekasse

Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Emir Care ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Hessischen Pflegeunterstützungsverordnung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Diese Anerkennung erteilt das Land Hessen – sie gilt gegenüber allen gesetzlichen Pflegekassen. Einen gesonderten Vertrag mit Ihrer Kasse brauchen wir dafür nicht.

Bei jeder gesetzlichen Pflegekasse abrechenbar

Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – Sie haben also automatisch eine, sobald Sie gesetzlich krankenversichert sind. Welche das ist, spielt für uns keine Rolle.

Unsere Kundinnen und Kunden sind unter anderem versichert bei:

  • AOK HessenDie Gesundheitskasse in Hessen
  • Barmer
  • Techniker KrankenkasseTK
  • KKHKaufmännische Krankenkasse
  • IKK Südwest
  • Audi BKK
  • BKK firmus
  • AOK PLUSSachsen und Thüringen

Ihre Kasse ist nicht dabei? Das ändert nichts – die Abrechnung ist bei jeder gesetzlichen Pflegekasse möglich. Die genannten Kassen sind nur Beispiele.

Privat pflegepflichtversichert oder beihilfeberechtigt?

Ihr Anspruch besteht in gleicher Höhe. Sie reichen unsere Rechnung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen ein – und, wenn Sie beihilfeberechtigt sind, anteilig bei Ihrer Beihilfestelle.

Die Direktabrechnung setzt eine Abtretungserklärung voraus, die Ihre Pflegekasse akzeptiert. Ist das im Einzelfall nicht möglich, reichen Sie unsere Rechnung selbst ein und erhalten den Betrag nach § 45b SGB XI erstattet.

Die genannten Krankenkassen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung dient allein der Information über Abrechnungsmöglichkeiten. Es besteht keine Kooperation, Partnerschaft oder Empfehlungsbeziehung mit den genannten Pflegekassen.

Ihre Ansprüche

Ihr Budget ist oft größer, als Sie denken

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es weitere Töpfe, aus denen die Pflegekasse Unterstützung im Alltag bezahlt. Viele Familien kennen sie nicht – und lassen Geld liegen.

131 €

im Monat, ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI

131 € monatlich, Pflegegrad 1–5. Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an – und bleiben noch bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig. Wer im Laufe des Jahres startet, hat oft mehrere hundert Euro Restbudget.

40 %

des Budgets für Pflegesachleistungen, ab Pflegegrad 2

Umwandlungs­anspruch

§ 45a Abs. 4 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen: bis zu 318,40 € (PG 2), 598,80 € (PG 3), 743,60 € (PG 4) oder 919,60 € (PG 5) im Monat – wenn Sie diesen Anteil nicht für einen ambulanten Dienst nutzen.

3.539 €

im Kalenderjahr, Pflegegrad 2–5

Verhinderungs­pflege

§ 39 SGB XI

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, Pflegegrad 2–5). Stundenweise Vertretung unter 8 Stunden am Tag kürzt Ihr Pflegegeld nicht.

Alle Beträge Stand 2026. Die Beträge gelten unverändert bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung (geplant 2028).

Transparenz

Was kostet eine Stunde?

In Hessen sind die Stundensätze anerkannter Angebote gesetzlich gedeckelt (Pflegeunterstützungsverordnung): je nach Leistungsart höchstens 25–30 € pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer. Was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret vor.

Gesetzliche Höchstsätze in Hessen

Unterstützung im Alltag
25 €
Betreuungsangebote
30 €

Höchstwerte pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer. Sie gelten für alle in Hessen anerkannten Angebote.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Noch kein Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Schon Pflegegrad 1 genügt für den Entlastungsbetrag. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten – rufen Sie uns einfach an.

+49 611 94 69 20 91

Kurz erklärt

Häufige Fragen zu Kosten und Abrechnung

Was kostet mich die Alltagshilfe?

Für die meisten Familien entstehen keine eigenen Kosten: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € im Monat zu, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Das Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

In drei Schritten: kostenloses Erstgespräch, einmalige Abtretungserklärung, direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie gehen nicht in Vorleistung und reichen keine Belege ein.

Kann ich nicht genutzte Beträge rückwirkend einsetzen?

Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an und bleiben noch bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig. Danach verfallen sie. Wer erst im Laufe des Jahres startet, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget.

Was ist, wenn 131 € nicht reichen?

Ab Pflegegrad 2 können Sie über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % Ihres Budgets für Pflegesachleistungen zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen. Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, kommt die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Kalenderjahr dazu (Pflegegrad 2–5).

Ich habe noch keinen Pflegegrad – was nun?

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Für den Entlastungsbetrag genügt bereits Pflegegrad 1. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten.

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Anerkannt nach § 45a SGB XI · Hessen

Wir rechnen es gemeinsam durch

Rufen Sie uns an – im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welche Beträge Ihnen zustehen.