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Gut informiert

Häufige Fragen zur Alltagshilfe – einfach beantwortet

Hier finden Sie verständliche Antworten zu unseren Leistungen, zur Finanzierung und zum gemeinsamen Start.

Geld & Ansprüche

Kosten & Pflegekasse

Was Ihnen zusteht und wie die Abrechnung läuft – in der Regel, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Was kostet mich die Alltagshilfe?

Für die meisten Familien entstehen keine eigenen Kosten. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € im Monat als Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI). Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

In drei Schritten: Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam Ihren Anspruch ein. Danach unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Damit darf Ihre Pflegekasse direkt an uns zahlen – Sie gehen in der Regel nicht in Vorleistung und reichen keine Belege ein.

Kann ich nicht genutzte Beträge rückwirkend einsetzen?

Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Das Restguthaben bleibt noch bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig, danach verfällt es. Wer erst im Laufe des Jahres startet, hat deshalb oft mehrere hundert Euro Restbudget.

Was ist, wenn 131 € nicht reichen?

Dann gibt es weitere Möglichkeiten. Ab Pflegegrad 2 können Sie über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % Ihres monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen. Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, kommt die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Kalenderjahr dazu (Pflegegrad 2–5). Was in Ihrem Fall möglich ist, rechnen wir Ihnen gern vor.

Gibt es außer den 131 € noch etwas?

Ja. Neben dem Entlastungsbetrag gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Dafür zahlt Ihre Pflegekasse bis zu 42 € im Monat. Diese 42 € gehen nicht von Ihren 131 € ab – das sind zwei verschiedene Töpfe. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, außerdem müssen Sie zu Hause versorgt werden und den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Viele Anbieter liefern diese Produkte als monatliche Pflegebox nach Hause. Wir vermitteln die Box über unseren Kooperationspartner KuraPaket. Wie das abläuft, steht auf unserer Seite zur Pflegebox.

Ich habe noch keinen Pflegegrad – was nun?

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Für den Entlastungsbetrag reicht bereits Pflegegrad 1 aus. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten.

Was wir tun

Unsere Leistungen

Was wir im Alltag für Sie übernehmen – und was bewusst nicht zu unserem Angebot gehört.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und einem Pflegedienst?

Emir Care ist bewusst kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine medizinische oder körperbezogene Pflege. Unsere Stärke ist der Alltag: alles, was das Leben zu Hause leichter macht. Für medizinische Pflege arbeiten Sie einfach parallel mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl – beides ergänzt sich.

Übernehmen Sie auch medizinische Aufgaben?

Nein. Medizinische und körperbezogene Aufgaben gehören nicht zu unserem Angebot. An die Einnahme von Medikamenten erinnern wir Sie gern – stellen oder verabreichen dürfen wir sie nicht. Alles Medizinische übernimmt ein ambulanter Dienst oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt.

Für wen ist Ihr Angebot gedacht?

Für Menschen jeden Alters, die im Alltag Unterstützung brauchen – dauerhaft oder nur für eine Zeit. Ältere Menschen bilden dabei den Schwerpunkt. Wir sind ebenso für pflegende Angehörige da, die Entlastung brauchen, und für Menschen mit Behinderung oder anderen Belastungen.

Helfen Sie auch nach einem Kranken­haus­aufenthalt?

Ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist Hilfe im Haushalt oft nur für einige Wochen nötig. Wir übernehmen dann zum Beispiel Einkäufe, Wäsche, Reinigung und die Begleitung zu Nachuntersuchungen. Melden Sie sich einfach – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?

In ganz Wiesbaden – von Biebrich und Schierstein über Dotzheim und Klarenthal bis Sonnenberg, Erbenheim, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Weitere Orte in Hessen prüfen wir je nach Entfernung und Verfügbarkeit. Ihr Ort nicht dabei? Rufen Sie an – wir prüfen es.

Der erste Schritt

Zusammen­arbeit & Start

Wie der Anfang abläuft, wie flexibel wir sind und wie Sie uns am besten erreichen.

Wie schnell kann die Unterstützung starten?

Melden Sie sich einfach – wir antworten innerhalb von 24 Stunden. Das Erstgespräch ist ein Telefonat von etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Danach lernen wir uns bei Ihnen zu Hause kennen und legen gemeinsam einen Starttermin fest.

Kommt immer dieselbe Person?

Wir sorgen für so viel Kontinuität wie möglich. Wenn eine Vertretung nötig ist, sagen wir Ihnen vorher Bescheid und geben die wichtigsten Gewohnheiten weiter.

Kann ich Termine flexibel vereinbaren?

Ja. Wir stimmen die Termine auf Ihren Tagesablauf ab. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag, 8:00 - 18:00 Uhr, und samstags, 9:00 - 15:00 Uhr.

Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Am schnellsten geht es telefonisch unter +49 611 94 69 20 91. Sie erreichen uns ebenso per WhatsApp oder per E-Mail. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen persönlich und unverbindlich.